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   VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404   

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https://dejure.org/2008,75316
VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404 (https://dejure.org/2008,75316)
VG München, Entscheidung vom 05.05.2008 - M 8 K 07.4404 (https://dejure.org/2008,75316)
VG München, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - M 8 K 07.4404 (https://dejure.org/2008,75316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung; Kindergarten mit 3 Gruppen à 15 Kindern im faktischen allgemeinen Wohngebiet bzw. in Gemengelage zwischen allgemeinem Wohn- und Mischgebiet; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    1.1.1 Der unmittelbar bzw. generell drittschützende Gebietserhaltungsanspruch wird durch den genehmigten Kindergarten nicht verletzt (vgl. dazu grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, Az.4 C 28/91, NJW 1994, 1546 ff.)Die für das Vorhaben maßgebliche nähere Umgebung ist, wie der durchgeführte Augenschein deutlich ergeben hat, nicht als faktisches reines Wohngebiet, sondern "mindestens" als faktisches allgemeines Wohngebiet einzuordnen (vgl. zu den einzelnen Nutzungen das Augenscheinsprotokoll).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    Denn selbst in einem typischen allgemeinen Wohngebiet müsste sie diesen sog. "sozialadäquaten" Lärm, sprich den Lärm, welchen die zulässige Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks innerhalb eines (faktischen) Baugebiets mit sich bringt, grundsätzlich hinnehmen, eben weil er nutzungsimmanent ist (BVerwG, Urteil vom 24.4.1991, Az. 7 C 12/90, BauR 1991, 593 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1994 - 10 B 2923/93

    Ist eine Kindertagesstätte im reinen Wohngebiet unzulässig?

    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    Gerade dieser Lärm sei aufgrund der Lage des Schlafzimmers der Klägerin aber nicht mehr als sozialadäquat und damit hinnehmbar zu werten, wie auch das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in einem ähnlich gelagertem Fall entschieden habe (Beschluss vom 7.6.1994, BauR 1995, 66 f.).
  • VG München, 15.01.2008 - M 1 K 07.3958

    Kindergarten; allgemeines Wohngebiet; Zumutbarkeit

    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daher hat die Beurteilung der Zumutbarkeit von derartigen Geräuschen wegen der Atypik und Vielgestaltigkeit weitgehend der tatrichterlichen Wertung im Einzelfall unterstellt und dabei folgende Grundsätze aufgestellt (vgl. zu diesem Themenkomplex grundlegend VG München, Urteil vom 15.1.2008, M 1 K 07.3958 m.w.N. - aus juris): Die Beurteilung im konkreten Einzelfall hat sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu orientieren.
  • VG München, 20.11.2007 - M 8 SN 07.5296
    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Protokoll des am 5. Mai 2008 durchgeführten Augenscheins und der mündlichen Verhandlung vom selben Tag, auf die Gerichts- sowie die vorgelegten Behördenakten der Beklagten, auch in den Verfahren M 8 SN 07.4411, M 8 K 07.4404 und M 8 SN 07.5296 verwiesen.
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 ZB 05.2572
    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    Gleiches gilt im Ergebnis für die Regelungen der Abstandsflächen, Art. 6 ff. BayBO 1998: Unabhängig von der Frage einer notwendigen "abstandsflächenrechtlichen Neubetrachtung" bei Nutzungsänderungen (vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 12.1.2007, Az. 1 ZB 05.2572 - aus juris) ist eine Abstandsflächenverletzung bzgl. der Klägerin schon aufgrund der Situierung des Hauptbaukörpers ausgeschlossen.
  • VG München, 19.11.2007 - M 8 SN 07.4411
    Auszug aus VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.4404
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Protokoll des am 5. Mai 2008 durchgeführten Augenscheins und der mündlichen Verhandlung vom selben Tag, auf die Gerichts- sowie die vorgelegten Behördenakten der Beklagten, auch in den Verfahren M 8 SN 07.4411, M 8 K 07.4404 und M 8 SN 07.5296 verwiesen.
  • VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10

    Baurechtliche Nachbarklage

    Auch in diesen Gebieten wäre der Kindergarten bauplanungsrechtlich zulässig (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 26. April 2004 - Au 8 K 02.1167 -, [...] m.w.N.; VG München, Urteil vom 5. Mai 2008 - M 8 K 07.4404 -, [...]; Urteil vom 10. November 2008 - M 8 K 08.1171 - , [...]).
  • VG München, 05.05.2008 - M 8 K 07.5297

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung; Kindergarten mit 3 Gruppen à 15 Kindern im

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Protokoll des am 5. Mai 2008 durchgeführten Augenscheins und der mündlichen Verhandlung vom selben Tag, auf die Gerichts- sowie die vorgelegten Behördenakten der Beklagten, auch in den Verfahren M 8 SN 07.4411, M 8 K 07.4404 und M 8 SN 07.5296 verwiesen.
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